12. August 2026: Neue EU-Verpackungsregeln – Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) 2025/40 schafft gemeinsame Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle und wird schrittweise angewendet.
EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/40
Was ist die PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Die Verordnung regelt verschiedene Bereiche des Verpackungslebenszyklus – von der Herstellung und dem Inverkehrbringen bis zur Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit und Entsorgung.
Ziel ist unter anderem, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und gemeinsame Anforderungen innerhalb der EU zu schaffen.
Was gilt seit dem 12. August 2026?
Mit dem Beginn der Anwendung der PPWR sind erste wichtige Anforderungen relevant geworden.
Besonders wichtig für die Lebensmittelbranche sind die neuen PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelkontaktverpackungen. Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS oberhalb der festgelegten Grenzwerte dürfen seit dem 12. August 2026 nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
PFAS können unter anderem in Verpackungen eingesetzt worden sein, um sie wasser- oder fettabweisend zu machen. Die Europäische Kommission nennt beispielsweise Take-away-Verpackungen, Fast-Food-Verpackungen, Bäckereipapier und Pizzakartons.
Europäische Kommission – Neue EU-Verpackungsregeln

Was bedeutet das für Gastronomie und Imbiss?
Für Restaurants, Imbisse, Dönerbetriebe, Cateringunternehmen und andere Lebensmittelbetriebe sind insbesondere Verpackungen mit Lebensmittelkontakt relevant.
Dazu gehören beispielsweise:
Döner- und Fast-Food-Verpackungen
Foodboxen und Menüboxen
Pizzakartons
Salatschalen
Saucenbecher
Bäckerei- und Konditoreiverpackungen
Take-away-Verpackungen
Entscheidend sind dabei nicht nur die Produktbezeichnung, sondern unter anderem Material, Zusammensetzung und Verwendungszweck der Verpackung.
Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?
1. Verpackungen überprüfen
Prüfen Sie, welche Verpackungsmaterialien Sie verwenden oder einkaufen und für welchen Zweck sie vorgesehen sind.
2. Lebensmittelkontakt beachten
Bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt sollten die seit dem 12. August 2026 geltenden PFAS-Anforderungen berücksichtigt werden.
3. Informationen beim Lieferanten anfordern
Unternehmen können von ihren Lieferanten aktuelle Informationen zu Material, Zusammensetzung, Konformität und technischen Unterlagen anfordern.
4. Kommende Fristen beachten
Nicht alle Anforderungen der PPWR gelten bereits seit dem 12. August 2026. Viele Vorgaben werden schrittweise eingeführt.

Was kommt 2028 und 2030?
Die PPWR enthält verschiedene Fristen.
Ab 12. August 2028 gelten unter anderem wichtige harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen.
Ab 2030 kommen weitere wichtige Anforderungen hinzu, unter anderem zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und zum Einsatz von recyceltem Kunststoff in bestimmten Kunststoffverpackungen.
Deshalb lohnt es sich für Unternehmen, nicht nur die aktuellen Anforderungen zu prüfen, sondern auch die kommenden Fristen im Blick zu behalten.
Wo finden Unternehmen offizielle Informationen?
Die wichtigsten Informationen zur PPWR finden Unternehmen direkt bei den zuständigen europäischen Institutionen:
Europäische Kommission – Verpackungen und Verpackungsabfälle
EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/40
EUR-Lex – Leitfaden zur PPWR
Die Europäische Kommission hat außerdem einen offiziellen Leitfaden zur Anwendung der PPWR veröffentlicht, der bestimmte Fragen zur praktischen Umsetzung erläutert.

Quellen und offizielle Informationen
Europäische Kommission: Neue EU-Verpackungsregeln – Anwendung der PPWR ab 12. August 2026
Europäische Kommission – Neue EU-Verpackungsregeln
EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 – Verpackungen und Verpackungsabfälle
EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/40
EUR-Lex: Leitfaden zur Anwendung der PPWR
EUR-Lex – PPWR-Leitfaden
Bundesministerium für Umwelt (BMUKN): Europäisches Recht über Verpackungen und Verpackungsabfälle
BMUKN – Europäisches Verpackungsrecht
Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden auf Grundlage offizieller Quellen zusammengestellt. Für die Beurteilung eines konkreten Einzelfalls sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben und offiziellen Informationen maßgeblich.
